Mit E-Mail vom 28. April 2016 habe die Schuldnerin den Sendungsverlauf des Zahlungsbefehls übermittelt. Aufgrund dieser Sachlage erscheine die Einforderung des Zahlungsbefehlsdoppels bei den Gläubigern als angebracht, damit ein allfälliger Fehler des Betreibungsamtes ausgeschlossen werden könne. Die alles entscheidende Frage sei, ob der Rechtsvorschlag auch wirksam sei, wenn er nur auf der 4 Urteil Bundesgericht 7B.97/2003 vom 6. Mai 2003, E. 2.2. 5 MARKUS DIETH/GEORG J. WOHL, a.a.O., N. 7 zu Art. 17 SchKG; FLAVIO COMETTA/URS PETER MÖCKLI, a.a.O., N. 9 ff. zu Art. 17 SchKG.