Seite 4 Bei der Pfändungsankündigung durch das Betreibungsamt C___ vom 21. April 2016 handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinn4. 1.4 Schreibt das Gesetz den Weg der gerichtlichen Klage vor - dies ist in der Regel der Fall, wo materielle Rechtsfragen zu entscheiden sind oder besonders intensiv in die Stellung des Schuldners eingegriffen wird - ist die Beschwerde nach dem klaren Wortlaut von Art. 17 SchKG ausgeschlossen. Sie ist mit anderen Worten zur Klage subsidiär5.