1.1 Die angefochtene Pfändungsankündigung datiert vom 21. April 2016 (act. 2) und ist der Beschwerdeführerin frühestens am 22. April 2016 zugegangen. Die 10-tägige Beschwerdefrist nach Art. 17 Abs. 2 SchKG ist demnach mit der Eingabe vom 29. April 2016 (act. 1, Postaufgabe) eingehalten.