c) Am 3. Mai 2016 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs den Beschwerdegegnern sowie dem beschwerdebeklagten Amt Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Beschwerdeantwort einzureichen (act. 5). d) Die Stellungnahme des Betreibungsamtes C___ datiert vom 10. Mai 2016 (act. 6). Die Beschwerdegegner liessen sich nicht vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Seite 3 Erwägungen 1. Formelles