Am 18. Februar 2016 erfolgte der Auftrag an die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden um polizeiliche Zuführung (act. 7/5). Nach der polizeilichen Zuführung am 24. Februar 2016 erklärte die Schuldnerin dem Betreibungsamt, dass sie anlässlich der Zustellung des Zahlungsbefehls am 4. Juni 2015 Rechtsvorschlag erhoben habe (act. 6).