a) In der Betreibung Nr. 20151092 von B1___ und B2___ über einen Betrag von CHF 4‘500.00 nebst 5 % Zins seit 15. Februar 2014 wurde A___ am 4. Juni 2015 der Zahlungsbefehl in Gais durch die Post zugestellt (act. 3/2 und 7/1). Am 12. Januar 2016 gelangten die Gläubiger mit dem Begehren um Fortsetzung der Betreibung an das Betreibungsamt C___ (act. 7/1). Dieses erliess drei Pfändungsankündigungen, denen die Schuldnerin keine Folge leistete (act. 7/2 bis 7/4). Am 18. Februar 2016 erfolgte der Auftrag an die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden um polizeiliche Zuführung (act. 7/5).