___ mehrere Wohnungen mit 3.5 bis zu fünf Zimmern, welche mit dem Mietzins (inkl. Nebenkosten und Garage) nicht über Fr. 2‘000.-- zu liegen kommen. Somit wäre es dem Beschwerdegegner durchaus möglich, einen hälftigen Wohnkostenanteil von Fr. 1‘000.-- – wie ihn das beschwerdebeklagte Amt mit seinem Antrag neu festsetzten möchte – zu tragen.