Wird in einem solchen Fall der effektive Mietzins für zu hoch befunden, so ist bei der Ermittlung des Notbedarfs der ortsübliche Mietzins für eine Wohnung einzusetzen11. Entsprechend der ständigen bundesgerichtlichen und kantonalen Rechtsprechung rechtfertigt es sich, bei einem Konkubinat lediglich die hälftigen Wohnkosten anzurechnen12. Gemäss Internetrecherche finden sich in der Gemeinde C___ mehrere Wohnungen mit 3.5 bis zu fünf Zimmern, welche mit dem Mietzins (inkl. Nebenkosten und Garage) nicht über Fr. 2‘000.-- zu liegen kommen.