Am 18. März 2016 hat das Betreibungsamt B___ (nachfolgend: beschwerdebeklagtes Amt) für die Gruppen Nr. 20160016 das betreibungsrechtliche Existenzminimum des Beschwerdegegners auf Fr. 5‘143.55 festgesetzt und der Beschwerdeführerin die Pfändungsurkunde zugestellt (act. 2). Die Gruppen Nr. 20160016 umfasst vier Betreibungen mit einer Gesamtsumme von Fr. 10‘100.50 (act. 2 S. 1). Die Forderung der Beschwerdeführerin Betreibung Nr. 20152079 beträgt Fr. 2‘463.95.