Seite 10 Demnach erkennt die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. 21685669 des Betreibungsamtes C___ vom 9. Februar 2016 aufgehoben. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen.