Die Beschwerdeführerin macht sinngemäss geltend (act. 7), dass die Konkursandrohung (act. 8) gestützt auf einen formell nicht ordentlich zugestellten Rechtsöffnungsentscheid (act. 5/2) erlassen wurde, weshalb auch erstere ungültig sei. Vorliegend bestehen somit keine Zweifel, was die Beschwerdeführerin verlangt. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Materielles