B. Prozessgeschichte a) Gegen die erwähnte Verfügung vom 9. Februar 2016 (act. 8) erhob die Beschwerdeführerin am 11. Februar 2016 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden (act. 1). b) Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 (act. 6) wurde die Beschwerdeführerin vom Obergericht aufgefordert, den Entscheid, gegen welchen sie Beschwerde erheben wolle, innert 10 Tagen einzureichen sowie ein Rechtsbegehren zu formulieren. c) Mit Eingabe vom 25. Februar 2016 (Postaufgabe) begründete die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde und wies auf einen fehlerhaft eröffneten Rechtsöffnungsentscheid hin (act. 7).