Seite 4 2.2 Anzumerken ist, dass es sich beim Mitglied der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Heinz Zingg, nicht um den vom Beschwerdeführer als parteiisch bezeichneten Einzelrichter des Obergerichts, Ernst Zingg, welcher für den zweitinstanzlichen Entscheid in der Mietstreitigkeit verantwortlich zeichnet, handelt.