5. Das Betreibungsamt C___ sei anzuweisen, die Pfändungsverfügung vom 1. Oktober 2015 aufzuheben. RA B4___ sei anzuweisen, die gegen den Beschwerdeführer erfolgte Betreibung Nr. 21474909 zurückzuziehen. 6. B5___ sei anzuweisen, den Entscheid vom 17. August 2015, Verfahren Nr. ER2 15 117, und den Entscheid vom 14. Juli 2015, Verfahren Nr. ER2 15 98, aufzuheben. b) des Betreibungsamtes C___: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt auf sie einzutreten sei. c) der Beschwerdegegner: (kein Antrag) Sachverhalt A. Übersicht