Die Verfügung muss das Verfahren vorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen. Weder der Wortlaut noch das formale Erscheinungsbild entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt3. Bei der Kosten- bzw. Gebührenrechnung des Betreibungsamtes B___ in der Betreibung gegen die Firma „C___“ vom 20. Mai 2015 (act. 2) handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinn.