2.2.5 Die Suche nach „C___, in D___“ im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden ergibt keinen Treffer. Die Firma war im Zeitpunkt, als das Betreibungsbegehren gestellt wurde, jedoch unter „F___“ registriert. Allerdings war das Betreibungsamt nicht verpflichtet, beim Handelsregisteramt Nachforschungen über die empfangsberechtigte Person anzustellen13 oder - wie soeben ausgeführt14 - die Schuldnerbezeichnung von Amtes wegen zu korrigieren oder zu ergänzen.