Ein paar Tage später habe er ein Schreiben des Betreibungsamtes erhalten, in welchem ihm mitgeteilt worden sei, dass noch ein Kostenvorschuss von CHF 20.30 zu leisten sei. Auf telefonische Anfrage hin sei ihm seitens des Betreibungsamtes gesagt worden, man habe die Rücküberweisung des anfänglich geleisteten Kostenvorschusses in die Wege geleitet, als der Schuldner im Handelsregister nicht habe aufgefunden werden können. CHF 18.30 seien als Kosten für die Rückweisung zurückbehalten und die Differenz von CHF 2.00 zurückerstattet worden. Den letzteren Betrag habe er allerdings bis heute nicht erhalten.