2.1.2 Der Beschwerdeführer bezeichnete die Gebührenrechnung als völlig überrissen und merkte an (act. 3), er habe nicht wissen können, dass auf einmal das Betreibungs- und Konkursamt H___ für öffentliche Institutionen im Kanton Appenzell Ausserrhoden verantwortlich zeichne. Er könne das auch nirgends, zum Beispiel im Internet, nachschauen. Im elektronischen Betreibungsschalter werde immer das Betreibungsamt B___ angegeben, wenn man über das Portal eine Betreibung mache, was er in der Regel tue.