2.1 Kosten für die Überweisung des Betreibungsbegehrens an das Konkursamt 2.1.1 In der Betreibung gegen die Ausgleichskasse und IV-Stelle AR (Tagebuch Nr. 123) teilte das Betreibungsamt B___ dem Beschwerdeführer am 10. April 2015 mit, dass seinem Begehren nicht entsprochen werden könne, weil bei Betreibungen gegen Kanton, Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen Rechts das örtlich zuständige Konkursamt die Aufgabe des Betreibungsamtes erfülle. Entsprechend werde das Begehren direkt an das Konkursamt in H___ überwiesen (act. 10/1). Dafür stellte das beschwerdebeklagte Amt A___ CHF 31.60 in Rechnung (act. 4/3).