1.4 Die Firma „F___“ wurde infolge des Todes des Gesellschafters E___ aufgelöst und die Gesellschaft am 5. Juni 2015 im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden gelöscht (vgl. Amtsblatt Nr. 26 vom 26. Juni 2015). Auf das vorliegende Beschwerdeverfahren hat dies keine Auswirkungen, da die Firma im Zeitpunkt, als das Betreibungsbegehren gestellt und die Rückweisungsverfügung erlassen wurde, noch existierte.