c) Mit Eingabe vom 23. April 2015 stellte der Beschwerdeführer die eingangs genannten Anträge und reichte verschiedene Unterlagen ein (act. 3 und act. 4/1-3). Am 28. April 2015 reichte er nochmals zwei Schriftstücke nach (act. 6 und act. 7/1+2). d) Die Vernehmlassung des Betreibungsamtes B___ datiert vom 6. Mai 2015 (act. 9). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Erwägungen 1. Formelles