a) Gegen die Kosten der Rückweisung des Betreibungsbegehrens in Höhe von CHF 18.30 sowie das Vorgehen des Betreibungsamtes in diesem Fall erhob A___ am 16. April 2015 Beschwerde (act. 1). b) Mit Schreiben der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 20. April 2015 wurde A___ aufgefordert (act. 2), innert Frist von 5 Tagen ein klares Rechtsbegehren zu stellen, Unterlagen/Beweismittel einzureichen und eine allfällig angefochtene Verfügung in Fotokopie nachzureichen. Für den Säumnisfall wurde ihm angedroht, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.