Die Bank B. leitete am 18. März 2022 die Betreibung auf Grundpfandverwertung gegen die A. AG ein und verlangte die Ausdehnung der Pfandhaft auf allfällige Mietzinsforderungen (act. 3/2). Am 22. März 2022 hat das Betreibungsamt Appenzeller Mittelland in der Betreibung Nr. 00000001 je eine Anzeige an den Mieter bzw. Pächter betreffend Bezahlung der Zinse und an den Grundeigentümer/Vermieter betreffend den Einzug der Miet- und Pachtzinse erlassen (act. 2/1 und 2/2). Der Zahlungsbefehl datiert ebenfalls vom 22. März 2022 und wurde der Schuldnerin am 1. April 2022 zugestellt (act. 2/6).