2.2.5 Die vom Beschwerdeführer angesprochene Problematik besteht in der Tat. Die Rechtsprechung löst diese allerdings nicht auf die von X____ vorgeschlagene Art und Weise, indem der Ferienzuschlag pro rata temporis laufend ausbezahlt wird, sondern lässt die Pfändung des gesamten Überschusses des Lohnes über das Existenzminimum zu (vgl. E. 2.2.4). Nach der Rechtsprechung hat der Schuldner jedoch Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich, wenn sein veränderlicher Lohn zeitweilig unter das Existenzminimum sinkt.