Beim schwankenden Einkommen, d.h. bei unregelmässiger Höhe (wie bei im Stundenlohn Arbeitenden) ermittelt der Betreibungsbeamte das Existenzminimum und fordert den Drittschuldner auf, ihm sämtliche diese Quote übersteigenden Einnahmen des Schuldners auszuhändigen. Fallen die Einkünfte während der Pfändungsperiode unter den festgelegten Notbedarf, steht dem Betriebenen ein Ausgleichsanspruch zwischen Mehr- und Minderbeträgen zu (Urteil des Bundesgerichts 5A_567/2013 vom 28. August 2013 E. 5.2; ZR 2013, 1; JOLANTA KREN KOSTKIEWICZ, a.a.O., N. 8 zu Art. 93 SchKG).