SchKG und Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen, SR 281.112.1, vgl. auch Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetrei- bungs- und Konkursverfahren, SR 272.1). Darauf weisen die Gerichte auf ihrer Homepage im Übrigen an prominenter Stelle hin (https://www.ar.ch/gerichte/obergericht/ und https://www.ar.ch/gerichte/kantonsgericht/). 2.2 Existenzminimumberechnung