In diesem Zusammenhang verwundere es ihn, dass es dem Betreibungsamt gestattet sei, vertrauliche Unterlagen ungeschützt per E- Mail an eine allgemeine E-Mail-Adresse, welche durch verschiedene Personen einsehbar sei, zuzustellen. Nach seinen Erkenntnissen hätten Gerichte bereits mehrfach entschieden, dass dies nicht zulässig und die Verfügung folglich ungültig sei. Nur wegen dieser rechtsunwirksamen Mitteilung sei der Lohn verspätet ausbezahlt worden. Falls er selbst eine Einsprache per E-Mail mache, laute die Antwort, das sei nicht zulässig und die Frist sei nun abgelaufen (das habe sich einmal so zugetragen).