a) Gegen die Revisionsverfügung vom 30. Januar 2020 erhob X____ am 8. Februar 2020 Beschwerde mit den eingangs erwähnten Begehren (act. 1). b) Die Vernehmlassung des beschwerdebeklagten Betreibungsamtes datiert vom 13. Februar 2020 (act. 4). c) Mit Verfügung vom 17. Februar 2020 wurde dem Beschwerdeführer eine Kopie der Beschwerdeantwort zugestellt (act. 6). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen.