d) Ende Januar 2020 erhielt das Betreibungsamt Kenntnis davon, dass X____ seit 1. November 2019 bei der K____ AG in Z____ arbeitet, wobei er es unterliess, das Amt über die Anstellung zu informieren und Lohnquoten abzuliefern. Dieses erliess am 27. Januar 2020 die Lohnpfändungsanzeige gemäss Art. 99 SchKG an die Arbeitgeberin und beauftragte das Betreibungsamt B____ am 28. Januar 2020, den Schuldner neu über seine Einkommensverhältnisse zu befragen (act. 5/6).