2.7.1 Gegen die Zustellung des Zahlungsbefehls hätte A. innerhalb von zehn Tagen gemäss Art. 17 Abs. 2 SchKG Beschwerde erheben müssen. Wann er erstmals vom Zahlungsbefehl Kenntnis erhalten hat, sagt er allerdings nicht, sondern bringt lediglich vor, dieser sei nicht ordnungsgemäss zugestellt worden. Es ist also nicht klar, ob und allenfalls wann ihn seine Ehefrau über die Zustellung informiert hat und das ergibt sich auch nicht aus den Akten.