2.7 Der vom unzuständigen Amt erlassene Zahlungsbefehl ist mit Beschwerde anfechtbar, die vom unzuständigen Amt erlassene Pfändungsankündigung ist dagegen nichtig (JOLANTA KREN KOSTKIEWICZ, a.a.O., N. 12 zu Art. 46 SchKG; ERNST F. Schmid, a.a.O., N. 30 f. zu Art. 46 SchKG; BGE 120 III 7; BGE 105 III 60; BGE 96 III 89). Beruft sich der Schuldner darauf, ausländischen Wohnsitz zu haben, so besteht von vornherein kein Grund, die Pfändung durch das unzuständige Betreibungsamt als nichtig zu betrachten, da keine Drittinteressen im Spiel sein können (KREN KOSTKIEWICZ, a.a.O., N. 13 zu Art. 46 SchKG;