Seite 7 kann es bei einem Schuldner mit Wohnsitz im Ausland zu einer Betreibung in der Schweiz kommen (Urteil des Bundesgerichts 5A_5/2009 vom 9. Juli 2009 E. 4). Hat der Beschwerdeführer demgegenüber in der Schweiz Wohnsitz, gelten für die Zustellung des Zahlungsbefehls die Art. 71 f. SchKG sowie die allgemeinen Vorschriften von Art. 64 ff. SchKG über die Zustellung von Betreibungsurkunden. Gemäss Art. 64 SchKG werden