Aus den Verfahren AB 20 16 und AB 20 18, welche ebenfalls vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Appenzell Ausserrhoden geführt wurden bzw. werden, ist gerichtsnotorisch, dass A. sich in O. per 31. Dezember 2016 nach E. (Ungarn) abgemeldet hat (AB 20 16, act. 2/2) und per 5. Oktober 2019 von Ungarn wieder in die Schweiz, nämlich an die L.-Strasse in H., gezogen ist (AB 20 16, act. 2/3).