2.4 Der Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes O. in der Betreibung Nr. 16000676 wurde am 26. Januar 2017 von der Ehefrau des Schuldners, entgegengenommen. Die Unterschrift der zustellenden Person „S.“ ist identisch mit derjenigen, die für das Betreibungsamt O. bestätigt, dass kein Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erhoben worden ist (act. 5/1, S. 2). Die Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes datiert vom 31. August 2020 (act. 8).