Zustellung der Verfügung vom 27. März 2020 Kenntnis vom Zahlungsbefehl und der Konkursandrohung erhielt. Der Zahlungsbefehl gilt daher als nicht rechtsgenüglich zugestellt und nichtig. Mangels gültigem Zahlungsbefehl erweist sich auch die Konkursandrohung als nichtig. II. Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in der Betreibung Nr. 21908069 des Betreibungsamts Nach dem Gesagten erübrigt sich eine Behandlung des Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist. III. Kosten