Die Konkursandrohung vom 31. Januar 2020 enthält dieselben Angaben (act. 5/6). Aus den Handelsregistern der Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden ergibt sich, dass G. im Zeitpunkt der Einleitung der Betreibung und beim Stellen des Fortsetzungsbegehrens bei der Gläubigerin, S. AG, als Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift (act. 2/7) und bei der Schuldnerin, B. GmbH, als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift (act. 2/3) fungierte.