Am 25. März 2020 sei er als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Handelsregister gelöscht worden. Die Zustellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung habe daher nur an ihn rechtsgültig vorgenommen werden können, unter Vorbehalt der Nichtigkeit der Zustellung bei Doppelvertretung.