Zudem stelle er Rechnungen für Geschäftsführungshonorare über mehrere zehntausend Franken, obwohl im Anhang zum Mandatsvertrag eine „All-in-Fee“ von CHF 6‘250.00 vereinbart worden sei. Bis jetzt sei sie nicht im Besitz der Buchungsbelege, welche eine Überprüfung der Rechnungen erlauben würden. Bis auf weiteres habe sie die Rechnungen daher bestritten und die Beschwerdegegnerin auf den Rechtsweg verwiesen