Dies hat zur Folge, dass auf dem Grundstück bestehende Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkte persönliche Rechte dem Doppelaufruf unterstehen, wenn der zu verwertende Miteigentumsanteil mit einem vorrangigen Pfandrecht belastet ist. Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkte persönliche Rechte können nicht zugleich bei einzelnen Miteigentumsanteilen gelöscht und bei anderen beibehalten bleiben.