Seite 13 gemeinschaft, sondern verfolge mit dem Ziel des Weiterbestandes der Benützungsrechte an den 24 und 10 Parkplätzen gegenläufige Interessen. (act. 8, S. 4 f.). Die Stockwerkeigentümergemeinschaft habe im Gegenteil alles Interesse daran, dass die entsprechenden Lasten auf dem Grundstück Nr. 703 mit dem Doppelaufruf gelöscht werden, weil von der Rückgewinnung der Parkplätze alle Stockwerkeinheiten profitieren würden.