Die Steigerungsbedingungen bilden gemeinsam mit dem Lastenverzeichnis die Grundlage für die Versteigerung des Grundstückes (AMONN/W ALTHER, a.a.O., § 28 Rz. 47; BERNHEIM/KÄNZIG, a.a.O., N. 1 zu Art. 134 SchKG;). Sie enthalten entscheidende Informationen zum Grundstück und geben potentiellen Käufern die Gelegenheit, sich ein detailliertes Bild von der bevorstehenden Versteigerung zu verschaffen. Sie geben Auskunft über Ort und Datum der Versteigerung, die beteiligten Personen, die auf dem Grundstück liegenden Lasten sowie über die Modalitäten des Zuschlags (dieselben, a.a.O., N. 1 zu Art. 134 SchKG; BGE 128 III 339 E. 4a = BlSchK 2003, 209).