c) Am 18. November 2019 wies der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab (ABP 19 3, act. 6). d) Die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin 1 ging am 20. November 2019 bei der Aufsichtsbehörde ein (act. 8). Die Beschwerdegegnerin 2 und das beschwerdebeklagte Amt verzichteten auf eine Beschwerdeantwort.