a) Gegen den doppelten Aufruf der 9 Stockwerkeinheiten in den Steigerungsbedingungen vom 25. Oktober 2019 hat die U. AG am 4. November 2019 Beschwerde mit dem eingangs erwähnten Begehren erhoben (act. 1). Zudem beantragte sie, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und die auf den 25. November 2019 angesetzte Versteigerung zu verschieben. b) Mit Verfügung vom 8. November 2019 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs den Beschwerdegegnerinnen sowie dem beschwerdebeklagten Amt Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Beschwerdeantwort einzureichen (act. 5).