2.2.4 Aus den Belegen des PostFinance-Kontos ergibt sich, dass der Beschwerdeführer bis Ende Mai 2018 mit Bildern handelte. Im Oktober 2018 gab es lediglich noch zwei Gutschriften von CHF 13.00 und CHF 60.00 für Teppiche. Vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2018 erzielte er aus dem Verkauf von Bildern einen Erlös von CHF 3‘243.70 (act. 6/3).