Im Übrigen seien die Mieteinnahmen der UBS verpfändet und könnten nur für Zinszahlungen und liegenschaftsbezogene Aufwendungen eingesetzt werden (act. 8, S. 3). Aufgrund seiner gesundheitlichen Situation müsse er zudem viele Arbeiten durch Dritte erledigen lassen und es sei nicht erkennbar, dass er aus den Mietzinsen ein Einkommen erzielen könne. Alte Bilder habe er lediglich bis Mai 2018 verkauft, weshalb es sich nicht um ein aktuelles Einkommen handle, das er hätte angeben müssen. Abzüglich der Versandkosten und Verkaufsgebühren im Internet habe er mit dieser Tätigkeit ohnehin nur Einkünfte von rund CHF 2‘470.00 erzielt.