Seither habe sich am Umfang der Schafzucht kaum etwas verändert. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, wieso die Direktzahlungen im vollen Umfang pfändbar sein sollten, ohne dass das Betreibungsamt konkret geprüft habe, ob aus der Schafzucht ein pfändbarer Erlös erwirtschaftet worden sei. Er sei in den letzten Jahren auch wiederholt wegen offener Steuerrechnungen gepfändet worden. Am 6. Juli 2010 sei in der Pfändungsurkunde festgehalten worden, der hobbymässig geführte Schafzuchtbetrieb werfe seit mehreren Jahren keinen pfändbaren Übererlös ab bzw. sei gerade knapp selbsttragend.