Diese hätten im Jahr 2018 insgesamt CHF 9‘795.30 betragen. Die Schafzucht habe allerdings noch nie einen Gewinn abgeworfen, weil das Halten der Schafe und der Betrieb der erforderlichen Infrastruktur auch erhebliche Kosten verursachten. Entsprechend sei im Rahmen des Eheschutzverfahrens im Jahre 2007 kein Einkommen aus der Schafzucht berücksichtigt worden (act. 1, S. 4). Seither habe sich am Umfang der Schafzucht kaum etwas verändert.