Im vorliegenden Pfändungsverfahren geht es um offene Steuerschulden im Umfang von CHF 20‘488.40 (act. 1, S. 2). Dabei hat das beschwerdebeklagte Amt bei einem Einkommen von insgesamt CHF 3‘643.25 und einem Existenzminimum-Anteil von CHF 3‘169.00 eine pfändbare Quote von CHF 474.25 errechnet (act. 1, S. 2 f. und act. 3). Diese Berechnung wird vom Beschwerdeführer explizit nicht angefochten. Die Pfändung der IV- Rente aus beruflicher Vorsorge im Umfang von CHF 474.25 pro Monat akzeptiert er also. 2.2 Pfändung sämtlicher landwirtschaftlicher Beiträge (Direktzahlungen)