2.2.2 Das beschwerdebeklage Betreibungsamt macht geltend (act. 6, S. 2, act. 7/5), als einziges Aktivum habe der Schuldner bei der letzten Einvernahme im Dezember 2016 einen Personenwagen Opel Zafira B18, Jahrgang 2006 mit 170‘000 km erwähnt. Dieses Fahrzeug sei nicht eingepfändet worden, da anzunehmen sei, dass der Überschuss des Verwertungserlöses so gering wäre, dass sich eine Wegnahme nicht rechtfertige. Zudem habe der Beschwerdegegner angegeben, dass das Fahrzeug einen Motorschaden habe, wodurch sich der Verwertungserlös noch weiter reduzieren würde.