2.1.5 Sowohl in der Beschwerdebegründung als auch in der Stellungnahme vom 3. Dezember 2019 nimmt die Beschwerdeführerin Bezug auf den von der Sozialhilfebehörde erstellten Grundbedarf und bemängelt verschiedene Positionen wie die Auslagen für den öffentlichen Verkehr (Halbtaxabonnement) resp. für Telefon, Natel und Internet.